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Einfache
Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen
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Die
wichtigste Antwort schon vorab: Unsere Kamine sind nach
DIN 4734-1 vom TÜV-Süd erfolgreich geprüft
- Tip:
Kein Kauf ohne dieses Sicherheitszertifikat
Neue
Vorschriften (Sicherheitsmaßnahmen) für die Fertigung
und den Vertrieb von Bio-Ethanolkaminen ab 2011. Was muss
ich wissen?
Ab
Januar 2011 gilt die DIN 4734-1 für Bioethanol Kamine.
Darin wird geregelt, dass Brenner (Burner) bestimmte Eigenschaften
aufweisen müssen, ansonsten ist der Betrieb untersagt.
Hier
auszugsweise die wichtigsten Punkte:
1.
Sicheres Löschen: Ein sicheres Löschen der Feuerstelle
muss in jedem Betriebszustand gewährleistet sein. Im
jeweiligen Brenner muss eine Löschvorrichtung fest integriert
sein. (es reicht kein separater Deckel zum Abdecken des Feuers).
2.
Sichtbarkeit der Flamme. Bei Geräten, insbesondere
Geräten mit Faserfüllung oder Füllkörpern
im Brenner, darf keinesfalls ein visuell nicht deutlich erkennbares
Weiterbrennen in der Faserfüllung im Ausbrand erfolgen.
Dies ist bei der Prüfung des Ethanolkamins
nachzuweisen. ANMERKUNG 1 zu
Punkt 5.6.6 der Norm:
Dies kann in der Ausbrandphase z. B. dadurch überprüft
werden, dass der CO-Volumenanteil der luft- und wasserdampffreien
Abgase 0,20 % jeweils bezogen auf einen Zeitraum von 10 min
nicht überschritten werden darf. Die 10-Minuten Mittelwerte
müssen ab dem visuellen Erlöschen der Flamme bis
zur Unterschreitung der Messunsicherheit der CO-Messung ermittelt
werden. ANMERKUNG 2 zu
Punkt 5.6.6 der Norm:
Falls Füllstoff verwendet wird, muss der Hersteller auch
die Anforderung nach 4.1.3 berücksichtigen. Anmerkung
Kamin-Design: Wir empfehlen seit vielen Jahren keine
Brenner / Burner mit Faserfüllung oder anderen Füllkörpern
wegen der großen Problematik. Die ANMERKUNG
1 + 2 zu Punkt 5.6.6 der Norm ist als Sicherheitsanforderung
des TÜV in die Norm aufgenommen worden, um sicherzustellen,
dass zukünftig nur Brenner die TÜV-Prüfung
bestehen, wenn keinerlei Gefahr besteht, daß sich ein
"verdeckter Glutstock" ( Verpuffungsgefahr
) bilden kann. Es ist sehr wichtig, dass vom Betreiber
immer deutlich erkennbar ist (auch bei hellen Umgebungsbedingungen),
dass noch Brennstoff verbrannt wird. Somit wird die Gefahr
eines Wiederbefüllens des aktiven Brenners mit einer
Verpuffung oder Durchzünden in eine Brennstoffflasche
minimiert. Fazit: die Prüfung der 2 o. g. Anmerkungen,
bewirkt, dass betroffene Produkte wie Brenner mit Keramikschwamm,
Brennerstein und alle anderen Brenner mit Faserfüllung
oder Füllkörpern nicht Punkt 5.6.6 der DIN 4734-1
erfüllen können und deshalb die TÜV-Prüfung
auch nicht bestehen. Unser Powerflame-System
ist von dieser Problematik nicht betroffen. Gerne stellen
wir Ihnen unsere TÜV-Berichte zur Einsichtnahme zur Verfügung.
3.
Der maximal mögliche Brennstoffinhalt eines Gerätes
darf ein Volumen von 3 Litern nicht überschreiten.
Hier gab es großen Regelungsbedarf, denn inzwischen
wurden Brenner ( Burner ) mit 5 (Fünf) bis 10 (Zehn)
Litern angeboten, welche die bisher geltenden Vorschriften
nicht einhielten. Bei Tischgeräten (Glasfeuer) darf der
maximal mögliche Brennstoffinhalt eines Gerätes
ein Volumen von 0,5 Litern nicht überschreiten.
4.
Überprüfung
Standsicherheit - Kamine
( auch Glasfeuer oder Glaskamine, egal ob sie auf dem Boden
oder Tisch stehen ) sind auf eine steife, horizontale und
ebene Platte mit geringer Rauhigkeit (z.B. Glasplatte) aufzustellen.
Bei einer Schlagbeanspruchung mit dem Sandsack (20kg) darf
sich das Gerät um nicht mehr als 200 mm bewegen.
5.
Sicherheit gegen Auslaufen von Brennstoff - dabei wird
der Brenner um 10°, zu allen 4 Seiten geneigt. Dabei darf
kein Brennstoff austreten.
6.
Eine TÜV-Prüfung nach DIN 4734-1 erfolgt mit
dem vom Hersteller spezifizierten Brennstoff. Wird später
vom jeweiligen Betreiber ein anderer Brennstoff verwendet,
können sich bezüglich dieser Prüfung andere
Werte ergeben. (Anm. Kamin-Design: Bei Nichtverwendung
von FEUROL® gehen alle Gewährleistungsansprüche
verloren)
7.
Am oder im Brenner muss ein dauerhaft und deutlich erkennbarer
Füllstandsanzeiger oder eine Füllstandsmarke entsprechend
dem maximal zulässigem Volumen angebracht sein.
Das
heißt also im Umkehrschluss, dass Brenner (Burner) mit
folgenden Eigenschaften
nicht mehr betrieben werden dürfen:
- Brennbehälter
ohne integrierte Verschlusstechnik, ohne Schließmechanik
- Brenndosen (Weißblechdosen, Edelstahlbecher) mit
separatem Werkzeug / Besteck zum Abdecken des Feuers
- Brenner
(Burner) welche nicht uneingeschränkt einsehbar sind,
also Brenner mit Füllstoffen / Einbauten usw. (eine
der zentralen Forderungen im E DIN 4734). Ausnahme: wenn
nachgewiesen wird, dass die speziell dazu angelegte TÜV-Teilprüfung
nach der neuen DIN 4734-1 erfüllt wird (siehe Punkt
2 oben). Die Messlatte dieser Prüfung ist jedoch so
hoch angelegt, dass kaum einer dieser Brenner die Prüfung
erfolgreich bestehen würde.
- Brenner
(Burner) mit mehr als 3 Litern Brennstoffinhalt.
-
Glasfeuer / Tischfeuer mit ungenügender Standfestigkeit
- Brenner
/ Burner welche auf einer 10° schiefen Ebene überschwappen.
- wenn
andere Brennstoffe verwendet werden, welche vom Kaminhersteller
nicht autorisiert sind, darf der Brenner ebenfalls nicht
betrieben werden
Weitere
neue Prüfkriterien nach DIN 4734, vom Prüfinstitut
durchzuführen:
a)
Ein gefahrloses Zünden aus dem kalten Zustand (Gerät
bei Raumtemperatur) oder warmen Zustand muss sowohl bei maximaler
Befüllung (100%) als auch bei reduzierter Brennstoffmenge
(50 %, 25 % und 10 % Füllvolumen) möglich sein.
b)
Ein
gefahrlose Wiederzünden und Befüllen muss auch bei
einer Temperatur des Brennstoffvorratsbehälters von 60
°C möglich sein.
c)
In
der Bedienungsanleitung muss eine Wartezeit bis zum Wiederzünden
angegebenen werden. Die Wartezeit wird ermittelt bis zum Erreichen
der Temperatur des Brenners von 60 °C. Bei Erreichen der
Temperatur von 60 °C des Brenners am wärmsten Punkt
aus dem warmen Zustand heraus darf keine Flamme mehr im Gerät
vorhanden sein.
d)
Bei
Geräten, insbesondere Geräten mit Faserfüllung
oder Füllkörpern im Brenner, darf keinesfalls ein
visuell nicht deutlich erkennbares Weiterbrennen in der Faserfüllung
im Ausbrand erfolgen.
e)
Wenn
Füllstoffe in Brennern verwendet werden, muss gewährleistet
sein, dass die spezifischen Eigenschaften, insbesondere hinsichtlich
Dauerhaftigkeit und Verhalten bei thermischer Belastung, auch
in Verbindung mit Brennstoff und dessen Verbrennung erhalten
bleiben.
f)
Weitere
sicherheitstechnische Anforderungen können je nach Bauart
und Betriebsweise bei der Prüfung festgelegt werden.
Wie funktioniert ein Biokamin?
Brennstoff
= Bioalkohol. Der Alkohol wird mittels Trichter und Messbecher
in den Brennbehälter gefüllt und angezündet.
Es brennt ausschließlich das abdampfende Alkoholgas.
Dabei entsteht kein Rauch und keine gefährlichen Abgase.
Sie benötigen keinen Schornstein. Je wärmer der
Alkohol im Behälter wird, umso intensiver wird die Flamme.
Welche
Dinge sollte man bei einem Kauf unbedingt beachten?
Ein
ganz wichtiger Punkt ist hier zu beachten: Kaufen Sie keinen
Bioethanolkamin ohne TÜV-Zertifikat, ausgestellt vom
TÜV-Süd München. Der TÜV-Süd ist
die kompetenteste und mit Abstand größte Prüfstelle
Mitteleuropas für feuertechnische Prüfungen. Wichtig:
ab Jan. 2011 tritt die neue DIN 4734, speziell für Bioethanolkamine,
in Kraft. Damit der Kunde sicher sein kann, dass sein Wunschobjekt
dieser wichtigen DIN-Norm entspricht, ist es erforderlich,
dass in der jeweiligen TÜV-Prüfung diese DIN 4734
berücksichtigt wurde. Diese DIN wurde dazu eingerichtet,
dass sämtliche unsicheren Fabrikate (die meisten stammen
aus dem Ostblock, China, leider jedoch auch einige aus dem
Inland) vom Markt verschwinden. Nur so können Sie einem
Fehlkauf eines unsicheren Produkts vorbeugen. Dann können
Sie Ihr Feuer auch ganz entspannt genießen, ohne Angst,
dass Ihre Versicherung im Brandfall die Leistung verweigern
würde.
Für die Zukunft gilt also immer: Nur sichere Qualitätsprodukte
werden dieses TÜV-Zertifikat nach DIN 4734 erhalten.
Welche
gesetzlichen Vorschriften müssen Biokamine unbedingt
einhalten?
1.
Der Verbrauch der Biokamine darf im Maximum nur weniger als
0,50 Liter pro Stunde betragen.
2. Die Temperaturbelastung auf die angrenzenden Bauteile zum
Feuer darf 85° C nicht überschreiten
3. Die zulässige CO² Konzentration darf nicht überschritten
werden.
4. Das Feuer muss jederzeit sofort zu beenden sein, durch
eine fest integrierte Schließtechnik.
5. Der Einsatz von Brennstoffbehältern (Brenner, Burner)
mit mehr als 3,0 Litern Inhalt ist verboten.
6. Das Ethanol darf bei einer Brennbehälterneigung von
10° bei beweglichen und von 5° bei ortsfesten Kaminen
nicht auslaufen. (Beispiel: bei einer Länge von 30cm
sind dies auf einer Seite bei 5° = 26mm, bei 60cm = 52mm
usw.)
7. neben den o.g. Punkten sind in der neuen DIN 4734 noch
weitere Punkte ab Januar 2011 einzuhalten. Dies lassen Sie
sich am besten durch ein entsprechendes TÜV-Zertifikat
nachweisen.
8. Anzumerken ist, dass nicht jede Prüfstelle die notwendigen
Fachkenntnisse ( z. B. bei der Berechnung des notwendigen
Aufstellraumvolumens beim Luftwechsel) und/oder entsprechende
Berechnungssoftware (z.B. firecalc) besitzt. Die größte
feuertechnische Prüfstelle Mitteleuropas, der TÜV-Süd
in München kann diesbezüglich alle Anforderungen
bestens erfüllen.
9. Anm. Kamin-Design: Damit Sie sicher davon ausgehen können,
dass Ihr Kamin alle gesetzl. Anforderungen, und speziell die
DIN 4734 erfüllt, ist es unerlässlich, sich vor
dem Kauf das Prüfzeugnis des TÜV-Süd vorlegen
zu lassen.
Was
sind typische Schwachpunkte im Niedrig-Preis-Segment?
Entweder
das Feuer ist so klein, dass man keine Freude daran haben
kann oder das Feuer ist unzulässig hoch. Die Temperaturgrenze
an der Wand beträgt 85°C. Wenn diese z. B. an einer
tapezierten Wand überschritten wird, dann herrscht akute
Brandgefahr.
Weitere Merkmale sind: schlechte Verarbeitung, ungeeignetes
Material, fehlerhafte Konstruktionen, oder das Feuer kann
nicht von einem auf den anderen Moment beendet werden.
Bei lackierten Kaminen sind es zu wenig Lackschichten und
eine mangelhafte Lichtbeständigkeit gegen das Vergilben
der Farben.
Mangelhafte Kamine kommen häufig aus China und Osteuropa,
aber auch aus dem Inland.
Ist
Bioethanol gleich Bioethanol?
Nein,
ganz sicher nicht. Es gibt viel Bioethanol-Anbieter, die aus
osteuropäischer Produktion billiges und unreines Ethanol,
z. T. auch Tankstellenethanol (mit Benzinanteil) verkaufen.
Schadstoffe sind hier die Folge. Unser Ethanol der Marke Feurol
stammt nur aus deutscher Herstellung
aus dem schönen
Westerwald.
Etliche
Anbieter werben mit "TÜV-geprüft". Was
kann man zu diesen Angeboten sagen?
Einige
Anbieter / Versandhandel werben zu unrecht bei Biokaminen
mit TÜV-Prüfungen. Sie können auf Nachfrage
oft kein TÜV-Zertifikat über eine vollständige
Sicherheitsprüfung vorlegen.
Verlangen Sie vor dem Kauf immer einen Nachweis der geprüften
Sicherheit.
Was
zeichnet das "Powerflame-System" aus?
Das
Brenn-System bietet den Vorzug, dass das Feuer mit einem langen
Edelstahlhaken in der Höhe und in der Ausrichtung (wichtig
bei Zugluft) regulierbar ist und auch jederzeit zu löschen
ist.
Zusätzlich bietet eine Sicherheitswanne, in der unser
Brenner liegt, die nötige Sicherheit um ein Biofeuer
sicher zu betreiben. Das Powerflame -System ist durch ein
beim Patentamt eingetragenes Gebrauchsmuster vor Nachbau geschützt
und ist komplett aus Edelstahl gefertigt.
Was heißt "genehmigungsfrei"?
"Genehmigungsfrei"
heißt, dass sämtliche Verordnungen und Gesetze
eingehalten werden. Ein wesentlicher Punkt dabei ist die Verbrauchsgrenze,
die Temperaturbelastung auf angrenzende Bauteile oder Möbel,
die CO² Belastung, die Einhaltung der DIN 4734. Diese
Genehmigungsfreiheit lässt sich nur durch ein TÜV-Zertifikat
nachweisen.
Welche
Abgase entstehen bei Bioethanolkaminen?
Der
Brennstoff FEUROL besteht hauptsächlich aus reinstem,
hochfiltrierten Agraralkohol, welcher aber zu einem geringen
Teil mit einem Bitterstoff versetzt ist um Ihn für den
Verzehr ungeeignet zu machen. Wie Ihnen auch jeder Apotheker
bestätigen kann, entstehen bei der Verbrennung von reinstem
Alkohol nur Wasserdampf und Kohlendioxid.
Vergleich:
Sie atmen Luft ein und Kohlendioxid aus.
Die
Kohlendioxidwerte sind pro Liter verbranntem Brennstoff geringer
als der CO²-Gehalt eines während der Nacht geschlossenen
Schlafzimmers mit 2 Personen. So wurden bei 10 verschiedenen
Messungen in einem Schlafzimmer CO²-Konzentrationen bis
zu 4300 ppm ermittelt.
(Quelle: Innenraumhygiene, FH BS/WF - FBV - Update 23.11.04).
Im
Vergleich hierzu lag beim Kaminmodell Quattro mit integriertem
Powerflame beim Verbrauch von 1,5 Liter Bioalkohol FEUROL
der CO² Gehalt bei 1761 ppm
(Quelle: TÜV-Gutachten vom 30.11.2005). Der vom
TÜV zu überprüfende Grenzwert liegt bei 5000ppm.
Lt. Fachgruppe Hausuntersuchung liegt die natürliche
CO² Belastung in der Natur 2008 bei 380ppm. Messungen
in einem Klassenzimmer nach einer Schulstunde ergaben 2000
- 4000 ppm. Noch ein Beispiel: lt. Dok. Innenraumhygiene lag
2004 die CO² Konzentration in Köln im Schnitt bei
ca. 406ppm.
Bioethanol
verbrennt definitionsgemäß CO²-neutral, da
die stärke- bzw. zuckerhaltige Pflanze beim Aufwachsen
so viel CO² gebunden hat, wie bei der Verbrennung wieder
freigesetzt wird. ("Die
Verbrennung, Vergasung oder Vergärung nachwachsender
Biomasse zur energetischen Nutzung setzt ebenfalls Kohlendioxid
frei. Sie stellt jedoch eine geringe Belastung der Atmosphäre
dar, weil das abgegebene CO² vorher von den Pflanzen
aus der Luft aufgenommen und gebunden wird. Der Entzug von
CO² aus der Atmosphäre durch das Pflanzenwachstum
und die Freisetzung von CO² bei der Verbrennung heben
sich in der Bilanz auf. Das gilt auch bei der natürlichen
Verrottung, sie läuft nur wesentlich langsamer ab als
die Verbrennung." Quelle: Bundesministerium für
Wirtschaft und Technologie)
Unser
Feuer ist in Zusammenhang mit der Verbrennung von Bioethanol
FEUROL auf seine Brand- und Betriebssicherheit hin erfolgreich
TÜV-geprüft und deshalb auch genehmigungsfrei. Folgende
TÜV-Berichtsnummern können jederzeit bei uns eingesehen
werden:
TüV-Bericht
Nr. W-O 1051-00/04 Tüv München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1052-00/04 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1048-00/04 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1079-00/05 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr. W-O 1080-00/05 Tüv-München
Tüv-Bericht Nr W-O 1196-01/09 29.01.2009
Tüv-Bericht Nr W-O 1192-00/09 13.01.2009
Tüv-Bericht NrW-O 1197-00/08 18.12.2008
Tüv-Bericht NrW-O 1198-00/08 18.12.2008
Prüfungen
nach DIN 4734 beim TÜV Süd:
1.
W-O 1274-00/10 ( L ) - - - 2. W-O 1275-00/10
( C4 ) - - - 3. W-O 1276-00/10 ( I )
Für
die TÜV-Prüfungen 2010 wurden vom TÜV-Süd
die DIN 4734-1 (als neuer Stand der Technik) verwendet. Die
folgenden Prüfgrundlagen waren schon vor Gültigkeit
der DIN gültig:
1.
Beschlüsse des Sachverständigenausschusses Feuerungsanlagen
im DIBT
2. Bay. Feuerungsverordnung (BayFeuV)
3. Muster-Feuerungsverodnung (MFeuVO)
4. Grundlegende sicherheitstechnische Anforderungen
Woraus
bestehen unsere Kamine?
Aus
hochwertigem MDF, Edelstahl geschliffen, gebürstet oder Stahlblech
ST37. Unsere Kamine erhalten Sie wunschgemäß in allen RAL-Farben
- so erhalten Sie Ihr ganz individuell gestaltetes Einzelstück.
Durch die Kombinationsmöglichkeit verschiedener Materialien
bieten wir Ihnen über 1000 unterschiedliche Variationen.
Hinweis:
MDF (Mitteldichte Faserplatte) findet heutzutage überall seinen
Einsatz. Hauptsächlich bei Industrie + Handwerk, in hochwertigen
medizinischen Praxen, im Innenausbau von Kommunen, Schulen.
Eigentlich immer wenn hochqualitative, verwindungsfreie, langlebige
Qualität gefordert ist. Nur MDF erlaubt absolut glatte
und rissfreie Oberflächenbeschichtungen (bei uns 5fach).
Der
Lack unserer Kamine ist immer 5-flächig aufgebaut (alle Importmodelle
sind dagegen nur 2-3 flächig lackiert), damit der Kamin garantiert
lichtbeständig ist und gegen das Vergilben der Farben geschützt
ist.
Mangelhafte
Kamine kommen häufig aus China und Osteuropa, aber auch aus
dem Inland.
Woraus
bestehen unsere Holzscheite?
Unsere
Holzscheite bestehen aus einer Hartkeramikmischung, sind bis
zu 1200 °C feuerfest und daher immer wieder verwendbar. Bitte
bedenken Sie, dass die ebenfalls angebotenen wesentlich billigeren
Holzsets aus (Iso)-Leichtkeramik im Endeffekt einen Totalverlust
darstellen (fehlende Hitzebeständigkeit), da Sie nach ca.
1 Jahr auseinanderbrechen und damit unbrauchbar geworden sind.
Vergleichen Sie
ruhig mal unsere Hölzer mit der Konkurrenz --- Bitte klicken
Sie bitte hier!
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Bioethanol-Kamine
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Gewähr für Aktualität, Richtigkeit, Formulierung
aller Angaben. Im Zweifel wenden Sie sich an: TÜV-Süd
München, Ridlerstr. 65 Abteilung Feuerungs- u. Wärmetechnik
- Tel.089-5190 3256
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